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BGH, Urteil vom 18.10.2017
VIII ZR 86/16
Unwirksamkeit einer Klausel über verschuldensunabhängigen Ersatz des Mehraufwands
Die in einer Qualitätssicherungsvereinbarung verwendete Klausel: „Mehraufwand bei dem AG, der aus Mängeln von Liefergegenständen entsteht, geht in angefallener Höhe zu Lasten des AN. Der Mehraufwand ist dem AN durch den AG nachzuweisen“, hält einer AGB-Kontrolle nicht stand.
BGH, Urteil vom 18.10.2017
VIII ZR 86/16
Unwirksamkeit einer Klausel über verschuldensunabhängigen Ersatz des Mehraufwands
Die in einer Qualitätssicherungsvereinbarung verwendete Klausel: „Mehraufwand bei dem AG, der aus Mängeln von Liefergegenständen entsteht, geht in angefallener Höhe zu Lasten des AN. Der Mehraufwand ist dem AN durch den AG nachzuweisen“, hält einer AGB-Kontrolle nicht stand.
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